Baurecht
Auf dem Gebiet des Baurechts vertritt unsere Anwaltskanzlei Klienten ab dem Zeitpunkt des Grundstückserwerbs nach Abschluss des Baus. Wir beraten bei der Vorbereitung von Projekten und Werkverträge mit Projektdokumentation Lieferanten und nachfolgend mit Bauunternehmern.
Wir vertreten unsere Kunden auch in den Verfahren der Baubehörde, bereiten die Unterlagen für die Erteilung der Gebietsentscheidung, die Baugenehmigung vor, und auch bei Kollaudation. Darüber hinaus bieten wir Musterverträge für den späteren Verkauf von Immobilien - Reservierungsverträgen und Verträgen für zukünftige Kaufverträge, Vereinbarungen über Kundenwechsel und folgende Kaufverträge an.
Gleichzeitig bieten wir Rechtsberatung bei der Gründung einer Eigentümergemeinschaft, einschließlich der Erklärung des Eigentümers über die Aufteilung des Hauses in Einheiten.