Familienrecht
Unsere Kanzlei bietet Mandantenvertretung in Scheidungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung und Beratung von Vereinbarungen über die Auseinandersetzung von Miteigentum von Ehegatten und Sorgerecht für Minderjährige (im Sorgerechtsverfahren), einschließlich der Zwangsvollstreckung von Unterhaltszahlungen.
Gleichzeitig beraten wir bei vorehelichen Verträgen und Verträgen über die Reduzierung oder Erweiterung von Miteigentum von Ehegatten.